Geschäftsbericht der ZKB (Hans Wiesner)
Heute wurde der Geschäftsbericht der ZKB behandelt, die als Staatsbank der Oberaufsicht des Kantonsrats untersteht. An und für sich ist dies ein völlig unbestrittenes Traktandum, da das Geschäft der ZKB floriert und insgesamt ordentlich geführt wird. Gerade aufgrund der willkommenen Gewinnausschüttung von rund CHF 500 Mio. an Kanton und Gemeinden wurde deshalb die ZKB von allen Fraktionen in höchsten Tönen gelobt. Wären da nicht Hans-Peter Amrein, ein ehemaliger Bankkaufmann, auf der einen und die EDU auf der anderen Seite. Ersterer kritisierte den Geschäftsbericht wegen der viel zu hohen Risiken, die die Bank eingeht, und der mangelnden Fachkompetenz des Kantonsrats, die Banktätigkeit ausreichend zu überprüfen. Letztere, weil die EDU-Fraktion sich darüber empört, dass die ZKB am Theater Aufführungen sponsert, die pornographischen Charakter hätten.
Die eigentlichen kritischen Themen wie Staatsgarantie, Finanzierung oder Eigentümerstrategie wurden behutsam vermieden - denn einem geschenkten Gaul schaut man bekanntlich nicht ins Maul.
Geschäftsbericht der EKZ (Hans Wiesner)
Die EKZ erzielten 2016 einen Unternehmensgewinn von 38,5 Millionen, was im aktuellen Energieumfeld beachtenswert ist. Insgesamt wurde auch dieser Bericht gebührend gelobt. Bisweilen wurde das Traktandum genutzt, um die Abschaltung der AKWs zu fordern oder die Eigentümerstrategie zu thematisieren. Immerhin werden Privatkunden und KMUs seit 2015 nur noch Strom aus erneuerbaren Quellen angeboten, was für Grosskunden noch nicht der Fall ist.
Skandalös ist aus Sicht der glp, dass der Regierungsrat ohne gesetzliche Grundlage eine Gewinnentnahme von CHF 30 Mio. für eigene Zwecke beschlossen hat. Zu Recht wird dieser Entscheid derzeit vor Verwaltungsgericht angefochten.
Abzahlen oder Abarbeiten von Vandalismusschäden (Andreas Hauri)
Etwas spannender wurde es bei dieser Parlamentarischen Initiative der SVP, die fordert, dass vorsätzlich entstandene Schäden durch Vandalismus oder Verunreinigungen zurückbezahlt oder gegebenenfalls mit Arbeitseinsätzen im öffentlichen Raum im Sinne eines "öffentlichen Prangers" ausgeglichen werden sollen. Andreas Hauri macht geltend, dass der zugrundeliegende Grundsatz der Verursachergerechtigkeit unbestritten ist. Praktikabel ist er aber nicht, weil er dem Staat wohl mehr Aufwand als Ertrag bringt und diese Fronarbeit in unserem Rechtssystem des Schadenersatzes schlicht nicht vorgesehen ist. Die PI wurde mit wenig vernünftigen Argumente – aber mit erdrückender Mehrheit von SVP bis tief in die Mitte vorläufig unterstützt und muss nun in einer Kommission ausdiskutiert werden.