Donnerstag, 15. März 2018

Medieninfo von Esther Schlatter: Politischer Bezirksratsentscheid zum Ressort-Entzug

Der Bezirksrat fällt einen politischen Entscheid zugunsten des Stadtrates, ohne die Ursachen und Verantwortung in Erwägung zu ziehen. Obwohl sich die Geschäftsleitung der Stadtwerke weigerte, die gültigen Kompetenzen zu akzeptieren und die Anweisungen der Vorgesetzten umzusetzen, stützt er den Entscheid des Stadtrates.

Der Entscheid des Bezirksrates ist unverständlich, die Argumentation erschreckend.

Der Bezirksrat ist in seinem Entscheid mit folgender Begründung auf den Rekurs eingetreten:
„Im vorliegenden Fall kann nach dem Gesagten nicht ausgeschlossen werden, dass es sich bei
dem beanstandeten Beschluss nur vordergründig um die Anordnung organisatorischer
Massnahmen handelt.“ Dies lässt er in der Medienmitteilung aber unerwähnt.

Mit der Frage, weshalb die Situation entstanden ist, die zum Stadtratsentscheid geführt hat, und
wer dafür verantwortlich ist, befasst sich der Bezirksrat nicht, obwohl dies eigentlich
entscheidend sein müsste.

Aus der Medienmitteilung geht jedoch klar hervor, weshalb es zu der Konfliktsituation kam:
„Die Geschäftsleitung der Stadtwerke widersetzte sich den Anweisungen ihrer
Vorgesetzten.“
„… weil die Geschäftsleitung und die Mitarbeitenden der Stadtwerke die Feststellungen
und Schlussfolgerungen des Gutachtens nicht akzeptierten und sich darüber
hinwegsetzten.“

Klare Kompetenzen sind die Voraussetzung jeder Zusammenarbeit. Wenn diese - wie im
vorliegenden Fall - nicht akzeptiert werden ist eine Zusammenarbeit schwierig.

Der Bezirksrat erachtet es aber anscheinend als legitim, wenn sich Mitarbeiter sowohl über
Kompetenzen wie auch über die Anweisungen der Vorgesetzten hinwegsetzen.

Die Konsequenz dieses Entscheides ist, dass sich jegliche Mitarbeiter einer öffentlichen
Verwaltung den Anweisungen und Kompetenzen der Vorgesetzen widersetzen und sogar
zuwiderhandeln dürfen. Sollte sich der Vorgesetzte auf das bestehende Recht berufen
darf man ihn aus dem Amt entfernen. Nicht weniger als dies wird vom Bezirksrat
gestützt.

Der Bezirksrat klärt in seinem Entscheid auch die Frage nicht, ob es rechtlich überhaupt
möglich ist, einem gewählten Exekutivmitglied in seinem Verantwortungsbereich das
Stimmrecht zu entziehen.

Mit dieser auch staatsrechtlich wichtigen Frage hat sich der Bezirksrat - wie auch der Stadtrat -
nicht einmal ansatzweise auseinandergesetzt. Der Bezirksrat hat anscheinend die Priorität
darauf gelegt, sich politisch hinter den Stadtrat zu stellen.

Fazit:
Wenn die Spieler die Anweisungen des Trainers missachten entlasse man den Trainer.

Obwohl mir im Gegensatz zur Geschäftsleitung der Stadtwerke keine Übertretungen
vorgeworfen werden können und ich mich immer an die rechtlich festgelegten Kompetenzen
gehalten habe deckt der Bezirksrat den Entscheid des Stadtrates. Für Normalbürger ist das
kaum verständlich.

Im Übrigen möchte arbeite ich mit andern Abteilungen der Stadtverwaltung problemlos und in
gegenseitiger Wertschätzung zusammen.

Ich werde mich im Interesse der Stimmbürger weiterhin so verhalten, dass die anstehenden
Geschäfte durch das Verhalten des Stadtrates nicht tangiert werden.

Esther Schlatter
Wetzikon, 15. März 2018