Verordnung des Kantonsrates über die Entschädigung seiner Mitglieder und Fraktionen
Angefangen hat die heutigen Doppelsitzung mit einer ausgiebigen und zeitweise sehr hitzigen Debatte über die Entschädigungen der Kantonsrätinnen und Kantonsräte. Eigentlich hätten in der zweiten Lesung nur noch die redaktionellen Änderungen der entsprechenden Teilrevision des Kantonsratsgesetzes behandelt werden sollen. Doch basierend auf einem Änderungsantrag der SVP, der beabsichtigte, ein fakultatives Referendum einzuführen, entbrannte wiederum ein langer und teils polemischer Wortwechsel. Bereits im letzten November wurde in einer ersten Lesung beschlossen, dass die Enschädigung der Ratsmitglieder erhöht werden soll. Auch zum damaligen Zeitpunkt erfüllten ausgiebige Reden der SVP den Ratssaal. Die Forderung der SVP wurde zwar vom Rat abgelehnt, die Grünliberalen sind aber offen dafür zukünftige Erhöhungen dem fakultativen Referendum zu unterstellen.
Bewilligung eines Zusatzkredits für den Autobahnzubringer A4 Obfelden/Ottenbach
Zu einer sehr interessanten Debatte kam es zum anschliessenden Thema der Bewilligung eines Zusatzkredits für den Autobahnzubringer A4 Obfelden/Ottenbach. Hierzu wurde eine Grundsatzdebatte über die Projektierung gehalten, obwohl es sich lediglich um die Erhöhung eines bereist gesprochenen Kredites handelte. Aufgrund der ökologisch heiklen Projektierung und des bereits gefällten Volksentscheids, den es zu respektieren gilt, wurde von der glp Fraktion eine Stimmenthaltung während der Abstimmung beschlossen, mit Ausnahme des direkt betroffenen Gemeinderats von Ottenbach.
Die Voten deckten einen breiten Strauss von betroffenen Themengebieten ab, unter anderem die verkehrstechnische Entlastung der Dörfer, den Schutz der Schulkinder auf ihrem Schulweg und die gleichzeitige Zerstörung von ökologischen Lebensräumen, die andernorts wieder kompensiert werden sollen. Aufgrund der bereits laufenden Planung und des Antrages auf einen Zusatzkredit konnte das Projekt nicht mehr aufgehalten werden. Dem Zusatzkredit wurde schliesslich zugestimmt.
Gesetz über die Nutzung des Untergrundes (GNU)
Im zweiten Teil der Ratssitzung wurde hauptsächlich das Gesetz über die Nutzung des Untergrundes behandelt. Die glp begrüsst dieses Gesetz, welches die Nutzung des Untergrundes regeln soll, beispielsweise für die Gewinnung von Wärme mittels Tiefengeothermie, für die Einlagerung von CO2 oder für die Gewinnung von Rohstoffen. Mittels einer Deklarationspflicht sowie einem Verbot für die Gewinnung von fossilen Energien durch Fracking soll zudem das potentielle Risiko minimiert werden. Generell soll mit diesem Gesetz eine Balance zwischen Schutz, Nutzung und Pioniergeist sowie eine Investitionssicherheit geschaffen werden.