Folgende Gründe sprechen dagegen:
• Eine Verselbstständigung der Grundversorgung von Energie und Trinkwasser muss so ausgestaltet sein,
dass Bevölkerung oder Parlament eingreifen können, wenn etwas nicht in ihrem Interesse läuft. Dies wäre
hier nicht oder nur schwer möglich.
• Mit der vorliegenden Verordnung bleibt das finanzielle Risiko bei der Bevölkerung, aber die Wetziker und
das Parlament hätten kaum Kontroll- und Einflussmöglichkeiten. Das verstösst gegen einen wichtigen
Grundsatz: Wer das Risiko trägt muss auch die Kontrolle haben.
• Die Wasserversorgung gehört nicht in eine Aktiengesellschaft. Dies unter anderem deshalb, weil für die
Wasserversorgung sowieso eine eigene Rechnung geführt werden muss und starke Reglementierungen
bestehen.
• Als Aktionärsvertretung sowie als Vertretung des Stadtrates im Verwaltungsrat ist nur je eine Person vorgesehen.
Durch diese Einschränkung ist eine gute Entscheidungsfindung unter verschiedenen Blickwinkeln
nicht genügend gewährleistet.
Die Grünliberale Partei Wetzikon-Seegräben empfiehlt den Wetziker Stimmbürgern deshalb, bei der Umwandlung
der Stadtwerke in eine Aktiengesellschaft am 28. Februar 2016 2 x NEIN zu stimmen.
Freitag, 22. Januar 2016
Die GLP sagt 2 x Nein zur Umwandlung der Stadtwerke in eine Aktiengesellschaft
Die Grünliberale Partei Wetzikon-Seegräben hat die Vorlage für die Abstimmung vom 28. Februar 2016 eingehend geprüft. Für die GLP wäre die Rechtsform einer Aktiengesellschaft grundsätzlich denkbar, jedoch nicht in der vorgeschlagenen Ausführung, bei der die Nachteile überwiegen.