Esther Schlatter vor der Budgetgemeindeversammlung im Dezember 2013 Auskunft darüber, welche Investitionen aufgeschoben wurden und welche Zentrumlasten Wetzikon tragen muss.
Die Auskunft darüber wurde von der Stadtverwaltung jedoch verweigert. Ein rekursfähiger Entscheid wurde Esther Schlatter ebenfalls verwehrt. Dagegen reichte die Anfragestellerin beim Bezirksrat Rekurs ein. Der Bezirksrat hat nun am 11. Juni 2014 vollumfänglich zu Gunsten der Antragstellerin entschieden und somit das Öffentlichkeitsprinzip bestätigt. Einige Auszüge aus dem Beschluss:
- „In Gutheissung des Rekurses wird eine Rechtsverweigerung durch die Stadt Wetzikon festgestellt.“
- „Jede Person hat Anspruch auf Zugang zu den bei einem öffentlichen Organ vorhandenen Informationen…“
- „ Schliesslich ist der Vollständigkeit halber festzuhalten, dass Gesuche um Informationszugang nicht begründet werden müssen. Der Anspruch auf Zugang zu Informationen besteht voraussetzungslos.“