Mittwoch, 29. April 2020

Jugendliche haben ein Recht auf Maturaprüfungen

Die Grünliberale Partei des Kantons Zürich begrüsst den Entscheid des Bundesrats, die Schulen unter Einhaltung von Schutzmassnahmen ab dem 11. Mai zu öffnen. «Es ist vor allem für die jüngeren Kinder wichtig, dass sie wieder Kontakt zu den Lehrpersonen haben können. Auch wenn der Fernunterricht gut umgesetzt wurde und ein Digitalisierungsschub den Schulen guttut, ist der direkte Kontakt mit der Lehrperson durch nichts zu ersetzen», meint Kantonsrat und Sekundarlehrer Christoph Ziegler aus Elgg.

Allerdings bleiben die bundesrätlichen Entscheide in vielen Punkten vage. Die Grünliberalen erwarten daher vom Kanton klare, praktische Handlungsrichtlinien zur Umsetzung der Schutzmassnahmen.

 

Die Grünliberalen fordern, dass im Sommer 2020 im Kanton Zürich Maturitätsprüfungen – selbstverständlich unter Wahrung der Hygiene- und Abstandsregeln – durchgeführt werden, zumindest für diejenigen Schülerinnen und Schüler, welche ihre Noten verbessern wollen. Diese Prüfung bereitet die Schülerinnen und Schüler am Schluss des Gymnasiums auf das Studium vor. Sie haben sich vier Jahre darauf vorbereitet und das Recht, diese Prüfung abzulegen. Zudem wird durch die Prüfung vorhandenes Wissen zusätzlich gefestigt. Die eidgenössische Maturitätsprüfung ist ein zentrales Element unseres föderalen Bildungssystems. Vor diesem Hintergrund ist es unverständlich, dass es der Bundesrat den Kantonen freistellen will, ob sie diese Prüfungen durchführen oder nicht.

 

Die Grünliberalen fordern, dass im Kanton Zürich alle Jugendlichen bis zum 9. Schuljahr ab dem 11. Mai vom Präsenzunterricht in ihren Klassen profitieren können. Christoph Ziegler: «Dies wird in vielen Kantonen der Fall sein, und es wäre kaum einzusehen, wenn im Kanton Zürich, der das Langzeitgymnasium kennt, dies einem Teil unserer Jugendlichen verwehrt würde.»