Mittwoch, 29. März 2017

Grünliberale empfehlen am 21. Mai 3x Ja

Die für die Grünliberalen wichtigste Abstimmung am 21. Mai ist diejenige über das Energiegesetz (EnG), also die Energiestrategie 2050. Hier engagiert sich die Partei ganz klar für ein «Ja». Für die kantonalen Vorlagen zu den Gesetzen zum Kantonsspital und zur Psychiatrie Winterthur empfehlen die Grünliberalen ebenfalls zweimal ein «Ja». Zur Fremdsprachen-Initiative hatte die Mitgliederversammlung bereits vor zwei Wochen Stimmfreigabe beschlossen.

Am 21. Mai steht eine für unsere Zukunft richtungsweisende nationale Abstimmung bevor: Das Volk stimmt über die Anpassung des Energiegesetzes (EnG) zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 ab. So soll der Energieverbrauch gesenkt und alternative Energien gefördert werden. Der Bau neuer Kernkraftwerke würde verboten. Die glp unterstützt diese Vorlage ganz klar und wird hier auch auf der Strasse für ein «Ja» werben. Es ist Fünf vor Zwölf in Sachen Umweltpolitik – und deshalb dringend notwendig, das Energiegesetz anzupassen und die Energieziele umzusetzen. Alternative Energien stehen zur Verfügung und sollen künftig gefördert werden.

Auch auf kantonaler Ebene steht eine emotionale Abstimmung bevor, jene über die Initiative «Mehr Qualität – eine Fremdsprache an der Primarschule». Die Mitglieder der Grünliberalen haben über die Parole zu dieser Initiative bereits Mitte März an der Mitgliederversammlung abgestimmt. Befürworter und Gegner halten sich innerhalb der Partei ungefähr die Waage, weshalb die Grünliberalen zu dieser Vorlage Stimmfreigabe beschlossen.

Für die beiden weiteren kantonalen Abstimmungen empfehlen die Grünliberalen «Ja» zu stimmen. Die glp unterstützt sowohl das Gesetz über die Kantonsspital Winterthur AG als auch jenes über die Integrierte Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland AG. Mit der Rechtsformänderung bekommen beide bessere Möglichkeiten in der veränderten Spitallandschaft zu agieren und erhalten auch mehr Handlungsspielraum. Zu Recht hat der Kantonsrat in beide Vorlagen eingebaut, dass bei einem Verkauf der Mehrheit der Aktien sowohl die Regierung wie auch der Kantonsrat noch einmal zustimmen müssen. Ein Beschluss, welcher dann ausserdem einem fakultativen Referendum und einer Volksabstimmung unterliegen würde. Auch dann hätte die Region Winterthur zudem die Möglichkeit vom Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen.